Copytrack setzt sich für die faire Entlohnung von Urhebern und Rechteinhabern ein. Unserer Fokus liegt dabei auf der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen online. Jedoch können wir nicht alle Fälle für Sie durchsetzen, da in manchen Fällen rechtliche, systemseitige oder anderweitig gelagerte Gründe dagegensprechen. Im Folgendem möchten wir Ihnen erläutern, aus welchen Gründen wir ggf. Fälle ablehnen müssen.
Private Webseiten und Blogs: Copytrack hat sich zum Grundsatz gemacht, nur Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen, die im kommerziellem Kontext stattfinden. Unrechtmäßige Verwendungen von Privatpersonen oder auf privaten Webseiten und Blogs können zwar ebenfalls eine Urheberrechtsverletzung darstellen, Copytrack lehnt diese Fälle jedoch ab.
User Generated Content: Nutzergenerierte Inhalte stellen eine große Herausforderung für das Urheberrecht dar. Zum einen lassen sich solche Inhalte schwer kontrollieren und zum anderen verstecken sich die Nutzer meist hinter Anonymität. Es ist daher bei User Generated Content sehr schwierig, den Verantwortlichen zu ermitteln. Die Plattformbetreiber von Webseiten, auf denen Dritte Inhalte veröffentlichen können, sind zudem für die Inhalte meist nicht direkt verantwortlich und können daher ebenfalls nicht belangt werden. Ein Großteil der Fälle mit User Generated Content müssen wir daher ablehnen. Zu solchen Plattformen zählen Webseiten wie tumblr, pinterest, ebay, wordpress, docplayer und viele weitere Blogs, private Verkaufsplattformen und Foren.
Amazon: Obwohl es sich bei den auf Amazon gelisteten Händlern um gewerbliche Unternehmen handelt, ist es schwierig, eine Urheberrechtsverletzung auf Amazon zu verfolgen. Dies liegt an der Art und Weise, wie Amazon die hochgeladenen Bilder verwaltet. Es ist uns leider nicht möglich, nachzuvollziehen, wer ein konkretes Bild bei Amazon eingestellt hat. Daher können wir den Rechteverletzter nicht ermitteln und müssen daher Fälle auf den Amazon Plattformen in der Regel ablehnen.
Print-Fälle: Wenn Ihr Bild nicht nur online verwendet, sondern z.B. auch zum Druck angeboten oder als Merchandise verkauft wurde, ist eine Verfolgung durch Copytrack bisher nur in manchen Fällen möglich. Unsere gesamten Prozesse und Kommunikationswege sind auf die Onlineverwendung von Bildern ausgelegt. Wird Ihr Bild jedoch zusätzlich auf anderer Weise durch die Gegenseite benutzt, so entsteht Ihnen auch dadurch ein Schaden. Diesen können wir jedoch nicht genau bemessen, da uns der gesamte Nutzungsumfang, der für die Berechnung der Schadenshöhe maßgeblich ist, nicht bekannt ist. Eine Forderung, die lediglich den Schaden durch die Online-Nutzung abdeckt, wäre daher nicht angemessen und in den meisten Fällen viel zu niedrig. Wir lehnen daher Fälle mit zusätzlichen Nutzungsarten ab.
Welche Fälle kann ich einreichen?
Verfasst von Tracky
Vor über 3 Jahren aktualisiert