Haben Sie eine Fundstelle als illegal identifiziert, können Sie uns mit der Verfolgung Ihres Rechts beauftragen. Wir empfehlen hier die Nutzung eines aktuellen Internet-Browsers (Chrome, Firefox, Edge). Der Microsoft Internet Explorer wird ausdrücklich nicht unterstützt, da dieser aufgrund fehlender Updates durch Microsoft nicht den technischen Ansprüchen unserer Online-Applikation entspricht.)
Prüfen Sie zunächst, ob der Treffer mit Ihrem Originalbild übereinstimmt. Nur wenn die beiden Bilder übereinstimmen, können wir den Fall auch annehmen. Sollte es sich um ein anderes, ähnliches Bild handeln, welches sich in einer Ihrer Copytrack Sammlungen befindet, können Sie vor der Falleinreichung das Originalbild ganz einfach austauschen.
Prüfen Sie nun, ob für das verwendete Bild auf der Seite bereits eine Lizenz vergeben wurde. Besteht keine gültige Lizenz, kann der Treffer als Fall eingereicht werden. Sollten Sie sich bei einer Bildnutzung unsicher sein, ob für diese eine Lizenz vergeben wurde, stellt dies kein Problem dar. COPYTRACK erfragt im ersten Schritt der Nachlizenzierung immer nach einer vorhandenen und gültigen Lizenz. Bitte informieren Sie uns jedoch über entsprechende Zweifel.
Haben Sie die Vorprüfung abgeschlossen und möchten den Treffer als Fall einreichen, müssen Sie die Schaltfläche "Fall einreichen" klicken. Anschließend öffnet sich ein Pop-up mit allgemeinen Fragen zu Ihrem Bild und der Berechnung der Lizenzgebühr.
Stellen Sie bitte sicher, dass alle Fragen beantwortet sind und die Lizenzgebühr mit der Schaltfläche "Berechnen" bestätigt wurde, bevor Sie den Fall mit einem Klick auf Kostenpflichtig beauftragen einreichen. Mit dem darunterliegenden Schieberegler können Sie festsetzen, mit wieviel Prozent der berechneten Gebühr Sie als Ergebnis einverstanden wären. So teilen Sie uns den Spielraum für die Verhandlung mit der Gegenseite mit. Beachten Sie, dass es bei einer Festsetzung bei 100% sehr schwer sein wird, den Fall außergerichtlich zu klären.
Nachdem Sie den Fall erfolgreich einreicht haben, wird ihm eine aus sechs Zahlen bzw. Buchstaben bestehende Fallnummer zugeordnet. Sie können den Fall nun unter "Fälle" einsehen.