Bevor Sie einen Fall einreichen können, müssen Sie die Lizenzgebühr für die illegale Nutzung Ihres Fotos berechnen. Bei der Berechnung dieser Gebühr spielt Ihre gewöhnliche Lizenzpraxis eine wichtige Rolle, für die Sie uns Nachweise zukommen lassen müssen. Wie diese Nachweise aussehen sollten, erfahren Sie in unserem Artikel Die Lizenzpraxis nachweisen.
Zurück zur Berechnung der korrekten Lizenzgebühr:
1. Zunächst prüfen Sie bitte, ob der Bildverwender Sie als Urheber auf der Webseite genannt hat oder nicht. Aufgrund von gesetzlichen Regelungen hat die Nicht-Nennung einen Einfluss auf die Lizenzgebühr bzw. den Schadensersatz und kann die Gebühr verdoppeln. Auch wenn unsere Software die Nennung bzw. Nicht-Nennung des Urhebers teilweise erfassen kann, prüfen Sie bitte, ob es beispielsweise in der Bildunterschrift ihr Name auftaucht.
2. Um letztendlich die korrekte Lizenzgebühr in unser System einzugeben, gibt es zwei Möglichkeiten: Manuell und MFM.
Manuell: Wenn Sie eine eigene Preisliste für die Online-Verwendung Ihrer Bilder haben, wählen Sie als Berechnungsgrundlage Manuell aus. Damit wir nachvollziehen können, dass es sich um Ihre eigenen, sonst üblichen Preise handelt, hinterlassen Sie uns bitte einen kurzen Kommentar im dafür vorgesehenen Kommentarfeld.
MFM: Wenn Sie als Berufsfotograf Ihre Bilder nach der Preisliste der MFM (Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing) abrechnen und dies in Form von Rechnungen nachweisen können, wählen Sie bitte MFM als Berechnungsgrundlage aus. In einem weiteren notwendigen Schritt, entscheiden Sie im Drop-Down-Menü, ob es sich um eine rein kommerzielle Nutzung (z.B. Onlineshops, Firmenwebseiten etc.) oder eine redaktionelle Nutzung (z.B. Blogs, Online-Magazin etc.) handelt.
Anschließend können Sie den "Kategorie Typ" unterschieden: Haben Sie die rein kommerzielle Nutzung gewählt, müssen Sie nun angeben, ob es sich um eine normale Webseite handelt, oder um eine Social Media-Plattform. Bei der redaktionellen Nutzung wählen Sie aus, ob es sich bei der Webseite um ein Online-Magazin handelt oder um einen Blog bzw. eine Informationswebseite.
3. Wenn Sie alles entsprechend eingetragen haben, bestätigen Sie Ihre Eingabe mit der „Berechnen“ Schaltfläche. Erst dann werden Ihre Einstellungen übernommen und der Fall kann eingereicht werden.