Copytrack kümmert sich vollständig um die Abrechnung eines erfolgreichen Falles. Sie als Kunde, wie auch der Bildverwender, erhalten alle notwendigen Dokumente von uns. Welche Belege Sie erhalten und welche Steuer auf diese Belege anfallen, hängt von drei Faktoren ab:
Handelt es sich um eine Lizenzzahlung oder einer Schadensersatzzahlung?
Sind Sie Privatperson oder Unternehmer/in?
In welchem Land sind Sie ansässig?
Lizenzzahlung
Bei einer Nachlizenzierung verkauft Copytrack eine eingeschränkte Lizenz an den Bildverwender und stellt diese in Rechnung. Die Abrechnung gegenüber Ihnen als Kunde erfolgt mittels einer Gutschrift. Diese Gutschrift entspricht einer Rechnung, die Sie uns für eine Lizenz in Rechnung stellen.
Diese Rechnung ermöglicht es uns eine Lizenz an die Bildverwender zu verkaufen. Aus diesem Grund ist die Lizenz, die Sie auf Gutschrift einsehen, eine uneingeschränkte Lizenz. Der Bildverwendet erhält jedoch eine eingeschränkte Lizenz.
Der Gutschriftsbetrag entspricht 55% der Lizenzgebühr, die der Bildbverwender gezahlt hat. Die 45% Differenz verbleiben als Erfolgsprovision gemäß unserer AGB bei Copytrack.
Je nachdem ob Sie eine Privatperson oder Unternehmer/in sind enthält die Gutschrift eine Mehrwertsteuer oder nicht.
Wenn Sie Privatperson sind, enthält die Gutschrift keine Mehrwertsteuer, da Sie als Privatperson keine Mehrwertsteuer an den Staat abführen.
Sind Sie als Unternehmer/in bei uns angemeldet, beachten wir bei der Erstellung einer Gutschrift, ob Sie bei einem Lizenzverkauf Mehrwertsteuer in Rechnung stellen müssen. Hierfür ist entscheidend in welchem Land Sie ansässig sind.
Deutschland: 7% MwSt.
Deutschland + Kleinunternehmer: keine MwSt.
EU-Ausland mit USt-ID: keine MwSt.
EU-Ausland ohne USt-ID: 7% MwSt.
Drittstaat: keine MwSt.
Schadensersatzzahlungen
Die Zahlung von Schadensersatz ist grundsätzlich ein anderer rechtliche Vorgang als die Zahlung einer Lizenzgebühr. Aus diesem Grund muss auch die Abrechnung anders stattfinden.
Schadensersatz macht Copytrack aus dem von Ihnen an uns abgetretenen Anspruch geltend. Zahlt die Gegenseite die Schadensersatzforderung, müssen wir Ihnen den gezahlten Schadensersatz vollständig auszahlen. Hierfür wird ein Zahlungsavis mit der Bezeichnung "Auskehrung Schadensersatz" ausgestellt. Da Schadensersatz in Deutschland von der Mehrwertsteuer befreit ist, enthält dieser Beleg grundsätzlich keine Steuer.
Gleichzeitig stellen wir Ihnen auch unsere Erfolgsprovision in Rechnung.
Um zu vermeiden, dass Sie die Rechnung mit einer Überweisung begleichen müssen, verrechnen wir beide Belege schon vor der Auszahlung.
Ob unsere Rechnung an Sie Mehrwertsteuer enthält ist nun wiederum entscheidend in welchem Land Sie ansässig sind.
Deutschland: 19% MwSt.
Deutschland + Kleinunternehmer: 19% MwSt.
EU-Ausland mit USt-ID: keine MwSt.
EU-Ausland ohne USt-ID: 19% MwSt.
Drittstaat: keine MwSt.